Quelle: Wikipedia. Seiten: 40. Kapitel: Strassensystem in der Schweiz und in Liechtenstein, Bildtafel der Verkehrszeichen in der Schweiz, Autokennzeichen, Verkehrskadett, Schwerverkehrsabgabe, Mobility CarSharing, Schweizerische Strassenverkehrszählung, RoadCross, Notfallspur, Verkehrsdreieck Zürich West, Vision Zero, Straßenverkehrsbehörde, Schweizerischer Verkehrskadetten Verband, Bergpoststrasse, Schweizerischer Nutzfahrzeugverband, Autoindex, Gleislose Bahn Gümmenen¿Mühleberg, Schweizerischer Auto- und Motorradfahrer-Verband, Nationaler Garantiefonds Schweiz, Phase Rot, Nez Rouge, Grünes L, FBW 40VH, Personenbeförderungsgesetz. Auszug: In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein können Strassen nach dem Strassenverkehrsgesetz, nach deren Eigentümern oder nach deren Ausbaustandard klassifiziert werden. Dieser Artikel behandelt das Strassensystem in der Schweiz und in Liechtenstein, da beide Staaten im Allgemeinen die gleichen Bestimmungen kennen. Das Strassenverkehrsgesetz unterscheidet Strassen in Bezug auf die Anwendung von Verkehrsregeln oder die der Signalisation. Gestützt auf die Schweizer Bundesverfassung Art. 82 bildet das Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG, eingeführt 1958) die gesetzliche Grundlage. Für der Unterscheidung von Strassentypen und deren Bestimmungen ist neben dem Strassenverkehrsgesetz vor allem die Verkehrsregelnverordnung (VRV, eingeführt 1962) und die Signalisationsverordnung (SSV, eingeführt 1930) relevant. In Liechtenstein ist das Strassenverkehrsgesetz (SVG) die gesetzliche Grundlage, gestützt auf Art. 20 Abs. 2 der Liechtensteinischen Verfassung, auch dort ist die Verkehrsregelnverordnung (VRV) und die Signalisationsverordnung (SSV) relevant. Liechtenstein übernahm die meisten Artikel den entsprechenden Schweizer Regelwerken wörtlich, der Hauptunterschied liegt, abgesehen von Details, im Fehlen von Bestimmungen für den Autostrassen- und den Autobahnverkehr. Autobahnen und Autostrassen sind Motorfahrzeugen vorbehalten, welche eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreichen können und dürfen; ausgenommen davon sind Unterhaltsfahrzeuge sowie Ausnahmefahrzeuge und -transporte.. Wenden, Rückwärtsfahren oder Abbiegen auf nicht dafür gekennzeichneten Stellen sind nicht gestattet. Autobahn- und Autostrassenabschnitte werden entsprechend signalisiert. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 120 km/h und auf Autostrassen 100 km/h, sie beginnt beim Signal «Autobahn» bzw. «Autostrasse» und endet beim Signal «Ende der Autobahn» bzw. «Ende der Autostrasse. Es darf sowohl auf Autobahnen wie auch auf Autostrassen tiefere Geschwindigkeiten in 10 km/h-Schritten festg