Nur wenig bekannt ist, dass die Sozialgesetze zahlreiche Rechte, aber auch Pflichten für die Partner nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften vorsehen.
Dieser Ratgeber informiert umfassend darüber:
wann nicht-eheliche Lebensgemeinschaft und eine Lebenspartnerschaft im Sinne des Sozialrechts besteht
welche Rechte gegen die Träger von Sozialleistungen bestehen, nämlich im Rahmen der Hartz-IV-Leistungen oder in Zusammenhang mit Ansprüchen gegen die Sozialhilfe
bei Ansprüchen gegen die Träger der Sozialversicherung, das heisst Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung
welche Pflichten unbeachtet sind (insbesondere Mitwirkungspflichten)
Dabei werden Sondertatbestände, wie etwa die Schadenersatzansprüche von Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger gegen Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft und einer Lebenspartnerschaft behandelt, wenn ein Partner den anderen (insbesondere bei einem Unfall) schädigt.
Die ideale Orientierung für alle Partner nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, aber auch für Arbeitgeber, Mitarbeiter von Sozialleistungsträger und Rechtsanwälte.
Krankenversicherung, Kindergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld ...
Wenig bekannt ist, dass Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Eingetragener Lebenspartnerschaften viele soziale Ansprüche haben. Dieser Ratgeber informiert zum Beispiel über:
Wann eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, wann eine Eingetragene Lebenspartnerschaft im Sinne des Sozialrechts besteht
Welche Ansprüche gegen Sozialleistungsträger bestehen, z.B. Hartz-IV-Leistungen
Welche Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung bestehen
Die ideale Informationsquelle für alle Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Eingetragener Lebenspartnerschaften. Auch für Arbeitgeber, Mitarbeiter von Sozialleistungsträgern und Rechtsanwälte hervorragend geeignet.