Kein Begriff ist in der Diskussion um eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zuletzt so omnipräsent wie der der Nachhaltigkeit. Im deutschen Aktiengesetz findet er sich indes bislang nur an einer einzigen Stelle: § 87 Abs. 1 S. 2 AktG besagt, dass die Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft auszurichten ist. Bedeutungsgehalt und nähere Konkretisierung kaum einer aktienrechtlichen Vorgabe sind so umstritten wie die jener Norm.
Die Arbeit analysiert Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck sowie Systematik von § 87 Abs. 1 S. 2 AktG in seiner Fassung nach dem ARUG II und versucht, das Verhältnis der Vorgabe zur allgemeinen Zielkonzeption des deutschen Aktienrechts zu klären. Daneben werden die aktuelle Umsetzung in der Praxis betrachtet, denkbare Rechtsfolgen im Falle einer Missachtung der Norm untersucht und ein Ausblick de lege ferenda gegeben.