Die Neuauflage des Handkommentars vier Jahre nach dem Erscheinen der Vorauflage trägt dem Umstand Rechnung, dass einerseits der Gesetzgeber mit immer höherer Kadenz den Regelungsgehalt des Strafgesetzbuches modifiziert und andererseits die Rechtsprechung die Auslegung der einschlägigen Normen stetig weiter ausdifferenziert. Das Ziel, Praktikerinnen und Praktikern sowie Studierenden ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie sich schnell und zuverlässig über den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren können, kann nur erreicht werden, wenn der Handkommentar mit der Rechtsentwicklung Schritt hält. Er beinhaltet nun auch die schweizweit erste Neukommentierung des revidierten Sexualstrafrechts (in Kraft seit 1. Juli 2024). Das diesem Werk zugrunde liegende Konzept ist unverändert beibehalten worden.
Insbesondere wurden berücksichtigt:
? Umfangreiche aktuelle Rechtsprechung zum gesamten Strafrecht, einschliesslich der
aktuellen Praxis des EGMR zu den strafrechtlichen Massnahmen (Art. 59 ff. StGB)
? Strafrahmenharmonisierungsgesetz
? Revision des Sexualstrafrechts
? Revidiertes Aktienrecht in seinen Bezügen zu Strafbestimmungen des StGB
Die Neuauflage des Handkommentars drei Jahre nach dem Erscheinen der Vorauflage trägt dem Umstand Rechnung, dass einerseits der Gesetzgeber mit immer höherer Kadenz den Regelungsgehalt des Strafgesetzbuches modifiziert und andererseits die Rechtsprechung die Auslegung der einschlägigen Normen stetig weiter ausdifferenziert. Das Ziel, Praktikern und Studierenden ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie sich schnell und zuverlässig über den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren können, kann nur erreicht werden, wenn der Handkommentar mit der Rechtsentwicklung Schritt hält. Das diesem Werk zugrunde liegende Konzept ist unverändert beibehalten worden.
Insbesondere wurden berücksichtigt:
. Umfangreiche aktuelle Rechtsprechung zum gesamten Strafrecht, einschliesslich der aktuellen Praxis des EGMR zu den strafrechtlichen Massnahmen
. Strafrahmenharmonisierungsgesetz
. Revidiertes Sexualstrafrecht
. Revidiertes Aktienrecht in seinen Bezügen zu Strafbestimmungen des StGB
So haben Sie alle Modifikationen des Strafgesetzbuches immer griffbereit.