Die christlichen Kirchen verlieren fortwährend Mitglieder. Das verfügbare haupt- und ehrenamtliche pastorale Personal wird zunehmend älter, es fehlt an Nachwuchs. Nach aktuellen Prognosen ist ein signifikanter Einbruch der Kirchensteuereinnahmen nur noch eine Frage der Zeit. Verbunden mit dem Phänomen eines nachlassenden, in einigen Regionen Deutschlands nahezu völlig ausbleibenden Gottesdienstbesuchs, stellen sich erhebliche Anfragen an die Zukunft von Kirchengebäuden und weiteren kirchlichen Liegenschaften. Nicht selten wird die Freude über die kulturhistorische und spirituelle Bedeutung einer Kirche getrübt über die steigenden Unterhaltskosten. Die katholischen (Erz-)Diözesen sind ebenso wie die evangelischen Landeskirchen mit der heiklen Frage konfrontiert, ab wann sich der Unterhalt einer Kirche pastoral und wirtschaftlich "nicht mehr lohnt". Dabei verkennen die christlichen Kirchen nicht, dass kirchlichen Gebäuden eine besondere Sakralität innewohnt, die durch das tatsächliche Nutzungsverhalten der Christgläubigen nicht gemindert wird. Doch wie lange muss eine Kirche offen gehalten werden? Kann sie - wenn ja, unter welchen Voraussetzungen - entweiht werden? Gibt es Beschränkungen hinsichtlich einer neuen Nutzung? Dürfen Kirchen ohne weiteres verkauft werden? Mit diesen und anderen Fragen hat sich eine Studienwoche des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands vom 24.-26. April 2017 befasst. Dieser Tagungsband dokumentiert die Fachbeiträge und die wesentlichen Ergebnisse.