In der Praxis veranlassen Arbeitgeber bei Umstrukturierungen oftmals die Beendigung vieler Arbeitsverhaltnisse binnen kurzer Zeit. Geschieht dies nicht durch Kundigungen, sondern durch den Abschluss von Aufhebungsvertragen, kann ein Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Arbeitnehmer und denen des Arbeitgebers vereinbart werden. Diese Arbeit untersucht mit dem massenhaften Abschluss von Aufhebungsvertragen verbundene Rechtsfragen im Hinblick auf 613a BGB sowie Vorschriften des Betriebsverfassungs- und Massenentlassungsrechts. Von zentraler Bedeutung ist dabei stets, wie die Veranlassung des Arbeitgebers, Aufhebungsvertrage abzuschlieen, rechtlich einzuordnen ist.