Für die rechtshistorische Forschung sind die bisher schwer zugänglichen Texte der ersten deutschen Juristin Anita Augspurg (1857-1943) von grundlegender Bedeutung. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Würdigung ihres Werkes steht bislang aus. Grundlage dafür bildet die nun vorgelegte kommentierte Studienausgabe von Augspurgs rechtspolitischen Schriften. Die Juristin publizierte zwischen 1893 bis 1933 zahllose Reden, Vorträge, Artikel und Aufsätze. In ihren Schriften analysierte sie die geltende staatsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ihr Lebensthema war dabei die Rechtlosigkeit der Frau im Rechtsstaat. Ihre radikalen und intellektuell brillanten rechtspolitischen Analysen, in denen sie die bis dahin herrschende Auffassung vom Fortschritt des Rechts als frauenlos demontierte, veränderte den juristischen und politischen Diskurs im deutschen Kaiserreich.