Das neue Tarifrecht des Bundes
Das neue Tarifrecht tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft. Das "TVöD-Jahrbuch Bund" erleichtert die besonders in der Übergangsphase schwierige Rechtsanwendung und enthält dazu folgende Tarifvorschriften:
TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Überleitungstarifvertrag TVÜ mit Kommentierung
Bundes-Angestelltentarifvertrag BAT mit Sonderregelungen
Die vorübergehend weiter geltende Vergütungsordnung mit den Tätigkeitsmerkmalen für den Bereich des Bundes
Tarifvertrag über Einmalzahlungen
Die unberührt bleibenden Tarifverträge über Altersteilzeitarbeit, Altersversorgung und Rationalisierungsschutz
Das seit Jahrzehnten immer wieder aufs Neue bewährte Jahrbuch für das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes!
Für alle Angestellten des Bundes, für Personalsachbearbeiter, für die Mitarbeiter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.