Thomas Gawron untersucht in rechtssoziologischer Perspektive das Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Kirchen/Religionsgemeinschaften und markiert Konstellationen von Mobilisierung, judizieller Entscheidung und Implementation. Gegenstand seiner Untersuchung bilden 13 Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Konfessionelle Krankenhäuser, Kruzifix, Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde, Kopftücher und die Berliner Adventssonntagsregelung. °°°°Als Ergebnisse der Fallstudien sind der hohe Beschwerdeerfolg der Mobilisierungsakteure, die Zerstrittenheit der Karlsruher Richterkollegien, offener Widerstand gegen bundesverfassungsgerichtliche Judize und misslingende Implementation festzuhalten. Das Interesse am Implementationsprozess impliziert Fragen nach Abnahmebereitschaft und interner Verarbeitung in den Sphären der Implementationsakteure: juristische Expertise von Großkirchen, Unternehmensverbänden sowie Gewerkschaften und von kleinen mitgliedergeringen Religionsgemeinschaften fällt auseinander.